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Bürgerbefragung „Südspange“ 2010

Die Gemeindewahlleitung der Stadt Göttingen informiert:

An der Abstimmung zur Frage nach dem Bau einer Umgehungsstraße („Südspange”) zwischen der B27 und der Ortsumfahrung Rosdorf haben sich 37.992 der 94.400 abstimmungsberechtigten Göttingerinnen und Göttinger beteiligt. Die Abstimmungsbeteiligung erreicht damit einen Wert von 40,2 Prozent. 162 Stimmabgaben (0,4%) waren ungültig. Von den 37.830 abgegebenen gültigen Stimmen entfielen 60,7 Prozent auf die Antwort „NEIN” und 39,3 Prozent auf die Antwort „JA”.

Abstimmungsergebnis der Bürgerbefragung „Südspange“ 2010

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Grundlegende Informationen zur Bürgerbefragung „Südspange“ 2010

In der Zeit vom 25. Mai bis zum 14. Juni 2010 findet in der Stadt Göttingen eine Bürgerbefragung statt. Der Rat beabsichtigt zur Unterstützung seiner Entscheidungsfindung, die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Göttingen über ihre Meinung zum Bau der Umgehungsstraße („Südspange”) zwischen der B27 und der Ortsumfahrung Rosdorf zu befragen. Am 5. Februar 2010 hat der Rat der Stadt Göttingen aufgrund der §§ 6, 22d und 40 Abs.1 Nr.4 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in der Fassung vom 13.05.2009 (Nds.GVBl. S.191) die Satzung zur Bürgerbefragung „Südspange” 2010 beschlossen.

Gegenstand der Bürgerbefragung ist folgende Frage:

Soll die Stadt Göttingen eine Umgehungsstraße („Südspange”)
zwischen der B27 und der Ortsumfahrung Rosdorf bauen ?


Abstimmungsberechtigt sind lt. § 21 Abs. 2 i. V. m. § 34 NGO alle Bürgerinnen und Bürger, die am letzten Tag der Befragung (14. Juni 2010) das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Stadt Göttingen ihren Hauptwohnsitz haben und nicht gemäß § 34 Abs.2 NGO vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Abstimmen kann nur, wer in das Abstimmungsverzeichnis eingetragen ist und einen Abstimmungsschein besitzt. Das Abstimmungsverzeichnis wird zum Stichtag 10. Mai 2010 in automatisierter Form erstellt und kann in der Zeit vom 31. Mai bis 4. Juni 2010 während der Dienststunden im Fachdienst Statistik und Wahlen, der Geschäftstelle der Gemeindewahlleitung, Neues Rathaus, Hiroshimaplatz 1-4, Nebengebäude, 4. Obergeschoss eingesehen werden. Ein Antrag auf Berichtigung ist bis spätestens Freitag, 4. Juni 2010, 12.00 Uhr zu stellen.

Die Bürgerbefragung zur Südspange findet ausschließlich in Form einer Briefwahl mit Rückantwortbrief statt. Eine Abstimmung in Wahllokalen ist nicht vorgesehen. Alle Abstimmungsberechtigten erhalten per Post bis spätestens 22. Mai 2010 eine Benachrichtigung über die Abstimmung (zugleich Abstimmungsschein mit eidesstattlicher Versicherung), einen Stimmzettel mit Erläuterungen zum Thema der Bürgerbefragung, einen Stimmzettelumschlag und einen Rückantwortumschlag. Verlorene Abstimmungsscheine und Stimmzettel werden nicht ersetzt.

Jede abstimmungsberechtigte Person hat eine Stimme und kann nur einmal und nur persönlich an der Bürgerbefragung teilnehmen.

Die Abstimmung erfolgt durch Ausfüllen (Ankreuzen) des übersandten Stimmzettels, der anschließend im Stimmzettelumschlag zu verpacken ist. Der verschlossene Stimmzettel-umschlag ist zusammen mit dem unterschriebenen Abstimmungsschein im Rückantwortumschlag so rechtzeitig an die Gemeindewahlleitung zu senden, dass er dort spätestens am 14. Juni 2010 bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle der Gemeindewahlleitung oder einer der Verwaltungsstellen abgegeben werden.

Die Abstimmungsleitung sowie die Feststellung und Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses obliegt der Gemeindewahlleitung der Stadt Göttingen. Die Auszählung beginnt am 15. Juni 2010 um 9.00 Uhr und wird unter Aufsicht der Gemeindewahlleitung durch Bedienstete der Stadt Göttingen durchgeführt. Die Auszählung der Stimmzettel in den zugelassenen Stimmzettelumschlägen und die Feststellung des Abstimmungsergebnisses ist öffentlich und findet in Zimmer 3411 im Nebengebäude des Neuen Rathauses, 4. Obergeschoss statt.

Zuständig für die Durchführung und Organisation der Bürgerbefragung in der Stadt Göttingen ist die vom Rat der Stadt Göttingen bestimmte Gemeindewahlleitung mit ihrer Geschäftsstelle, dem Fachdienst Statistik und Wahlen (Tel. 400-2774 oder 400-2356).

Weitere Informationsunterlagen zum Thema der Bürgerbefragung finden Sie auf der städtischen Internetseite unter www.goettingen.de


Satzung zur Bürgerbefragung „Südspange” 2010
Muster-Stimmzettel zur Bürgerbefragung „Südspange” 2010
Bekanntmachung zur Bürgerbefragung „Südspange” 2010

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nach oben aktualisiert am: 15.06.2010